Allgemeine Geschäftsbedingungen von Andreas Schmitt Photographie​

Wichtige Informationen (Geschäfstbedingungen):

Bitte bezahlen/überweisen Sie den Betrag des durchgeführten Auftrages / Fotoshooting innerhalb der genannten Frist auf das jeweils angegebene Konto. Um Ihnen und uns unnötige Kosten zu ersparen, verzichten wir auf ein mehrstufiges Mahnverfahren. Sollten Sie diese Rechnung/Zahlung im Laufe der nächsten 30 Tage nicht begleichen, geraten Sie gemäß §286 BGB automatisch in Zahlungsverzug. Ab diesem Zeitpunkt berechnen wir Verzugszinsen in Höhe von 7,87 % p.a.. Außerdem müssen alle Kosten eines eventuell folgenden gerichtlichen Mahnverfahrens von Ihnen getragen werden. Bitte setzen Sie sich daher bei absehbaren Zahlungsverzögerungen rechtzeitig mit uns in Verbindung. Die Bilder bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von Andreas Schmitt Photographie.

Vorsorglich weise ich hiermit noch auf die Namensnennung des Fotografen bei Veröffentlichung der Fotos hin - (§13 UrHG)

Allgemeines

1. Nachstehende Bedingungen gelten für alle dem Fotografen Andreas Schmitt und seinen Erfüllungsgehilfen erteilten Aufträge und sämtliche mit diesem vereinbarten Verträge. Sie gelten auch für künftige Geschäftsbeziehungen der Vertragsparteien, auch wenn sie nicht erneut ausdrücklich in die spätere Vereinbarung aufgenommen werden. Sie gelten als vereinbart mit Entgegennahme der Lieferung oder Leistung durch den Auftraggeber bzw. bei Vertragsabschluss mit dem Auftraggeber und wenn ihnen nicht umgehend widersprochen wird.

2. „Lichtbilder“ im Sinne dieser AGB sind alle vom Fotografen hergestellten Produkte, gleich in welcher technischen Form oder in welchem Medium sie erstellt wurden oder vorliegen. (Negative, gedruckte oder belichtete Papierbilder, gedruckte oder belichtete Bilder in Fotobüchern und Hochzeitsalben, digitale Bilder in Onlinegalerien oder auf sonstigen Datenträgern, Videos, etc.)


3. Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass Lichtbilder stets dem künstlerischen Gestaltungsspielraum des ausübenden Fotografen unterliegen. Reklamationen und/oder Mängelrügen hinsichtlich des vom Fotografen ausgeübten künstlerischen Gestaltungsspielraums, des Aufnahmeortes und der verwendeten optischen und technischen Mittel der Fotografie sind daher ausgeschlossen. Nachträgliche Änderungswünsche des Auftraggebers bedürfen einer gesonderten Vereinbarung und sind gesondert zu vergüten.


4. Während eines Shootings ist das Fotografieren durch Mitbewerber oder der Gäste des Auftraggebers nicht gestattet. Wird nach einer entsprechenden Anmahnung durch den Fotografen das "Mitfotografieren" nicht eingestellt oder es ist ein zu massives Mitfotografieren festzustellen, hat der Fotograf das Recht, die Arbeit einzustellen. Das gesamte Honorar ist trotzdem zu zahlen und sofort fällig.


5. Es kann nicht garantiert werden, dass alle anwesenden Gäste z.B. bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen abgelichtet werden. Der Fotograf ist jedoch stets bemüht dies zu erreichen, wenn dies gewünscht wird.


6. Bei Hochzeiten oder sonstigen Fotoreportagen sind bis zu 30 Minuten der Arbeitszeit des Fotografen für Aufbau und Vorbereitung enthalten. Pausen werden nach Absprache mit dem Auftraggeber vor Ort vereinbart, verlängern jedoch nicht den gebuchten Zeitrahmen. Besonders bei Halb- oder Ganztagsbegleitungen sind dem Fotografen angemessene Pausen zu gewähren.


7. Der Fotograf wählt die Bilder aus, die dem Auftraggeber zur Abnahme vorgelegt werden.


8. Der Fotograf verpflichtet sich nicht zur dauerhaften Archivierung des bei einer Produktion entstandenen Bildmaterials, sofern nicht ausdrücklich abweichende Regelungen schriftlich vereinbart wurden. Originaldateien, auch RAW-Aufnahmen verbleiben beim Fotografen und eine Herausgabe an den Auftraggeber erfolgt nur bei gesonderter Vereinbarung mit entsprechender Vergütung.


Urheberrecht, Nutzungsrechte, Eigenwerbung

1. Dem Fotografen steht das Urheberrecht an den Lichtbildern nach Maßgabe des Urheberrechtsgesetzes zu.


2. Der Auftraggeber erwirbt an den Bildern nur die Nutzungsrechte für den Privatgebrauch. Das Recht der Vervielfältigung und der Weitergabe an Dritte wird für private Zwecke eingeräumt. Eine kommerzielle Nutzung sowie eine kommerzielle und/oder öffentliche, nicht private Weitergabe ist nicht gestattet. Eigentumsrechte werden nicht übertragen. Die Nutzungsrechte gehen erst über nach vollständiger Bezahlung des vereinbarten Honorars an den Fotografen.


3. Der Fotograf darf die Lichtbilder im Rahmen seiner Eigenwerbung und publizistisch zur Illustration verwenden (z.B. für Ausstellungen, Homepage, Blog, Fachmagazine für Fotografie oder Hochzeiten, etc.) wenn der/die Auftraggeber hierzu ein mündliches oder schriftliches Einverständnis erklären. In der Regel legt der Fotograf eine Einverständniserklärung in Schriftform vor, die vom Auftraggeber (z.B. Hochzeitspaar) zu unterzeichnen ist.


Honorare

1. Für die Herstellung der Lichtbilder gilt das vereinbarte Honorar. Ist kein Honorar vereinbart worden, bestimmt es sich nach den jeweils aktuellen Preislisten, die auf der Website des Fotografen zu finden sind. Das Honorar versteht sich bei Endverbrauchern inkl. der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

2. Bei Aufträgen zur Hochzeitsfotografie oder einer Fotoreportage wird ein Vorabhonorar für Terminreservierung und Vorgespräch von
25 % des vereinbarten Honorars bzw. des Auftragswertes berechnet. Der Fotograf bestätigt den Auftrag zur Hochzeitsfotografie oder einer Fotoreportage per E-Mail oder per Brief und damit wird das Vorabhonorar innerhalb von 7 Tagen in bar oder per Überweisung fällig. Der Auftraggeber erklärt mit seinem Vorabhonorar die Richtigkeit der Auftragsbestätigung des Fotografen und bestätigt dadurch noch einmal die verbindliche Auftragsvergabe. Das vereinbarte Honorar des Fotografen ist zum Hochzeitstermin / Aufnahmetermin, jedoch spätestens 1 Woche danach in bar oder per Überweisung auf das Konto des Fotografen fällig, auch wenn ihm die endgültige Rechnung zu diesem Zeitpunkt noch nicht vorliegen sollte. Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden Rechnungen ggf. auch per E-Mail zu erhalten, in diesem Fall entfällt der Postversand.


3. Nach einer Mahnung kommt der Auftraggeber in Verzug. Nach Eintritt des Verzugs ist das Honorar mit 10 % p.a. zu verzinsen. Eine Aufrechnung oder die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts ist nur gegenüber unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen des Auftraggebers zulässig. Mahnspesen und die Kosten (auch außergerichtlicher) anwaltlicher Intervention gehen zu Lasten des Auftraggebers.


4. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises bleiben die gelieferten Lichtbilder und sonstigen Waren Eigentum des Fotografen. Rabatte jeglicher Form sind nicht übertragbar, auszahlbar oder kombinierbar.


5. Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Aufnahmeproduktion Änderungen, so hat er die Mehrkosten zu tragen. Der Fotograf behält den Vergütungsanspruch für bereits begonnene Arbeiten.


6. Für eine spontane Verlängerung der Aufnahmeproduktion auf ausdrücklichen Wunsch des Auftraggebers wird ein Honorar von 120,00 € je angefangene Verlängerungsstunde berechnet, insofern hierzu keine andere schriftliche Vereinbarung vor Auftragsbeginn getroffen wurde.


7. Verzögert sich die Durchführung des Auftrages aus Gründen, die der Auftraggeber zu vertreten hat oder infolge höherer Gewalt oder Witterungseinflüssen, so kann der Fotograf eine angemessene Erhöhung des Honorars verlangen. Bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Auftraggebers kann er auch Schadenersatzansprüche geltend machen.

8. Tritt der Auftraggeber mit Einverständnis des Fotografen vor dem vereinbarten Fototermin von dem Vertrag zurück, so sind 80 % des vereinbarten Honorars als Ausfallhonorar an den Fotografen zu zahlen. Gesetzliche Rücktrittsrechte bleiben von dieser Regelung unberührt. Anzahlungen werden bei Vertragsrücktritt oder Nichteinhalten des Fototermins nicht erstattet.


Reisekosten, sonstige Kosten

1. Übersteigt die An- und Abfahrt des Fotografen den zuvor vereinbarten Umfang oder wurde nichts dazu schriftlich vereinbart bzw. bestätigt, werden folgende Reisekosten berechnet: 0,45 EUR je gefahrenen Kilometer 35,00 EUR je Stunde Fahrtzeit


2. Durch den Auftrag anfallende sonstige Kosten wie Materialkosten, Porto und Verpackung, Parkgebühren sind nicht im Honorar enthalten und gehen zu Lasten des Auftraggebers.


Haftung

1. Gegen den Fotografen gerichtete Schadenersatzansprüche aus Verzug, Unmöglichkeit der Leistung, Verletzung von gesetzlichen und/oder vertraglichen Neben- und Schutzpflichten bei Vertragsabschluss sind ausgeschlossen, wenn der Schaden nicht durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seitens des Fotografen verursacht worden sind. Die Organisation, Vergabe und Ausführung von Buchungen geschieht mit großer Sorgfalt durch den Fotografen. Sollte jedoch auf Grund besonderer Umstände, wie z.B. plötzliche Krankheit, Verkehrsunfall, Umwelteinflüsse, Verkehrsstörungen etc. der Fotograf zu dem vereinbarten Fototermin nicht erscheinen, kann keine Haftung für jegliche daraus resultierenden Schäden, Verluste oder Folgen übernommen werden. Sollte es kurzfristig aufgrund höherer Gewalt zum Ausfall des Fotografen kommen, bemüht sich dieser (soweit vom Kunden erwünscht) um einen Ersatzfotografen, der auf eigene Rechnung seine Leistung erbringt. Ein Anspruch darauf besteht nicht.


2. Der Fotograf ist berechtigt, Fremdlabore, Fotobuchhersteller oder Produzenten von Hochzeitsalben, Druckereien etc. zu beauftragen. Er haftet nur für eigenes Verschulden und nur für vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten. Über den Materialwert hinausgehender Schadenersatz ist ausgeschlossen.


3. Der Fotograf haftet nicht für den Verlust von gespeicherten Daten und digitalen Lichtbildern. Für Schäden, die durch das Übertragen von gelieferten Daten in einem Computer entstehen, leistet der Fotograf keinen Ersatz.


4. Der Fotograf haftet für Lichtbeständigkeit und Dauerhaftigkeit der Lichtbilder nur im Rahmen der Garantieleistungen der Hersteller des Fotomaterials. Für Verfärbungen im Falzbereich von Fotobüchern und Hochzeitsalben übernimmt der Fotograf keine Haftung.


5. Die Zusendung und Rücksendung von Filmen, Bildern,Vorlagen und jedwede weiteren digitalen Daten erfolgt auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Der Auftraggeber kann bestimmen, wie und durch wen die Rücksendung erfolgt.


6. Bei Reproduktionen, Nachbestellungen und Vergrößerungen können sich Farbdifferenzen gegenüber der Vorlage oder den Erstbildern ergeben. Farbdifferenzen können auch bei Fotoabzügen und Drucken jeder Art auftreten die aus einer digitalen Datei erstellt wurden. Dies ist kein Fehler des Werkes und eine Reklamation ist hierdurch nicht berechtigt.


7. Beanstandungen, gleich welcher Art, sind innerhalb von 7 Tagen nach Übergabe der Lichtbilder bzw. des Werkes schriftlich beim Fotografen zu machen. Danach gelten die Lichtbilder als vertragsgemäß und mängelfrei angenommen.


8. Liefertermine für Lichtbilder sind nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Fotografen bestätigt worden sind. Der Fotograf haftet bei Fristüberschreitung nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit.


Nebenpflichten


1. Der Auftraggeber versichert, dass er an allen dem Fotografen übergebenen Vorlagen das Vervielfältigungs- und Verbreitungsrecht sowie bei Personenbildnissen die Einwilligung der abgebildeten Personen zur Veröffentlichung, Vervielfältigung und Verbreitung besitzt. Ersatzansprüche Dritter, die auf der Verletzung dieser Pflicht beruhen, trägt der Auftraggeber.


Datenschutz


Zum Geschäftsverkehr erforderliche personenbezogene Daten des Auftraggebers können gespeichert werden. Der Fotograf verpflichtet sich, alle ihm im Rahmen des Auftrages bekannt gewordenen Informationen vertraulich zu behandeln.


Schlussbestimmungen


Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, auch bei Lieferungen und Veröffentlichungen im Ausland. Für alle nicht in diesen AGB geregelten Punkte, tritt die gesetzliche Regelung in Kraft. Nebenabreden zum Vertrag oder zu diesen AGB bedürfen der Wirksamkeit der Schriftform. Die etwaige Nichtigkeit bzw. Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieser AGB berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.


Diese AGB gelten ab dem 01.02.2019. Alle früheren AGB´s verlieren Ihre Gültigkeit.



Widerrufsrecht:

Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen. Der Widerruf muss ausdrücklich erfolgen; die bloße Rücksendung erhaltener Ware reicht nicht aus. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware (bei wiederkehrender Lieferung gleichartiger Waren nicht vor Eingang der ersten Teillieferung) beim Empfänger und auch nicht vor Erfüllung der Informationspflichten gemäß Artikel 246 a § 1 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 oder Artikel 246 b § 2 Satz 1 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs.

Der Widerruf ist zu richten an:
Andreas Schmitt Photographie

(Geschäftssitz)
Bahnhofstr. 3D
21224 Rosengarten

E-Mail-Adresse: info@schmitt-foto.de


Widerrufsfolgen:
Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurück zu gewähren und ggf. gezogene Nutzungen herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie insoweit Wertersatz leisten.Bei der Überlassung von Waren gilt das nicht, wenn die Verschlechterung der Ware ausschließlich auf deren Prüfung – wie sie Ihnen etwa im Ladengeschäft möglich gewesen wäre – zurückzuführen ist. Im Übrigen können Sie die Pflicht zum Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung vermeiden, indem Sie die Sache nicht wie ein Eigentümer in Gebrauch nehmen und alles unterlassen, was deren Wert beeinträchtigt.
Die erhaltene Ware ist auf unsere Gefahr zurückzusenden, jedoch haben Sie die Kosten der Rücksendung zu tragen, sofern die gelieferte Ware der bestellten entspricht. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung der Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang.


Wichtige Hinweise:

Soweit der Vertrag auf die Erbringung von Dienstleistungen gerichtet ist, gelten folgende Besonderheiten:

Soweit wir mit der Erbringung der Dienstleistung auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn die Leistung vollständig erbracht ist. Für bis zum Widerruf erbrachte Teilleistungen haben wir einen Anspruch auf deren Vergütung. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter den genannten Voraussetzungen.
Soweit der Vertrag auf Lieferung von digitalen Inhalten, die sich nicht auf einem körperlichen Datenträger befinden, gerichtet ist, erlischt Ihr Widerrufsrecht, wenn Sie mit der Erfüllung des Vertrages vor Ablauf der Widerrufsfrist ausdrücklich einverstanden sind. Mit der Annahme dieser AGB erklären Sie Ihre Kenntnis von dem Verlust Ihres Widerrufsrechts unter dieser Voraussetzung.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Sie in Ausübung Ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit gehandelt haben.
Das Widerrufsrecht besteht nicht, wenn Inhalt des Vertrages die Lieferung von Waren ist, die nach Ihrer Spezifikation angefertigt werden und die eindeutig auf Ihre persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind.